Mehr Flexibilität für Generalversammlungen und Verwaltungsratsbeschlüsse
Mehr Flexibilität für GV und VR-Beschlüsse
Seit dem 1. Januar 2023 gelten die revidierten Aktienrechtsbestimmungen, die Einberufung und Beschlüsse der Generalversammlung und des Verwaltungsrats via elektronische Mittel, auf schriftlichem Weg, in virtueller oder hybrider Form zulassen. Der beiliegend abrufbare Artikel unserer Rechtsanwältin Dr. Maja Baumann gibt einen Überblick über die heute verfügbaren Möglichkeiten.
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Rechtsanwältin Dr. iur. Maja Baumann, LL.M. in Corporate Law und Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht, ist Partnerin der SwissLegal (Zürich) AG und berät Unternehmen und Private in Fragen des Gesellschafts-, Vertrags- und Immobilienrechts.
Quelle: Fokus Treuhand, Newsletter 03/2023, WEKA Business Media AG, S. 2f.
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