Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen – Arbeitgeber aufgepasst!
Wird ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag mehrmals verlängert, um Kündigungsschutzvorschriften zu umgehen, liegt in der Regel ein unzulässiger Kettenarbeitsvertrag vor...
Wird ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag mehrmals verlängert, um Kündigungsschutzvorschriften zu umgehen, liegt in der Regel ein unzulässiger Kettenarbeitsvertrag vor, sofern kein sachlicher Grund für die Verlängerungen vorliegt. Dabei ist grundsätzlich irrelevant, ob durch die Verlängerung des Arbeitsvertrages die Umgehung beabsichtigt war oder nicht. Unzulässige Kettenarbeitsverträge werden von den Gerichten wie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis behandelt, auf welches Kündigungsschutzvorschriften Anwendung findet.
Diese Rechtslage wurde unlängst vom Schweizer Bundesgericht und vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. (vgl. Entscheide: BGE vom 15.02.2017 (4A_428/2016, Erw. 1.1.2, S. 113), BVGer vom 11.05.2016 (A-7102/2014, Erw. 2.3.2, 1. Abschnitt)).
Die Fundstellen dazu finden Sie im untenstehenden PDF-Dokument.