Schrems II Urteil - Auswirkungen auf schweizerische Unternehmen
Die Europäische Union (EU), der europäische Wirtschaftsraum (EWR), wie auch die Schweiz erachten das Niveau der Datenschutzgesetzgebung der USA mit ihren Grundsätzen als nicht gleichwertig und daher als unzureichend.
Das von der EU-Kommission seit Juli 2016 zulässig erachtete Selbstzertifizierungsprogramm unter EU-US PS ermöglichte eine Übermittlung von Personendaten aus der EU und dem EWR an US-Unternehmungen. In der Schweiz stand mit dem CH-US PS seit April 2017 den Schweizer Unternehmern eine ähnliche Lösung zur Verfügung. Am 16. Juli 2020 erklärte der EuGH den EU-US PS in seinem als «Schrems II» bekannten Urteil für ungültig.
Wie dieser Entscheid einzuordnen ist und was er für Schweizer Unternehmen bedeutet, lesen Sie im beiliegenden Artikel unserer beiden Fürsprecher lic. iur. Manuel C. Frick, LL.M. und lic. iur. Urs Maurer-Lambrou, LL.M. von SwissLegal (Bern) AG, erschienen in: IT & Digitalisierung, Beilage zu Finanz und Wirtschaft vom 28. August 2021.